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   OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96   

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https://dejure.org/1999,3667
OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96 (https://dejure.org/1999,3667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.1999 - 1 L 2065/96 (https://dejure.org/1999,3667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 (https://dejure.org/1999,3667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für eine erleichterte Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 35 BauGB; § 89 BauO ND; § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB
    Nutzungsänderung; Zwangsgeldandrohung; Baugenehmigung; Bestimmtheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsänderung; Zwangsgeldandrohung; Baugenehmigung; Bestimmtheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 493
  • BauR 1999, 882
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 16.79

    Außenbereich - Erleichterte Nutzungsänderung - Tatsächliche Nutzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96
    Dies ergibt sich aus dem oben zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1977 (aaO) sowie seinem Urteil vom 31. Mai 1983 (- 4 C 16.79 -, DÖV 1984, 293, 294 m.w.Nachw. - betrifft den hier gegebenen Fall einer Umnutzung).

    Dabei unterliegt es schon erheblichen Zweifeln, ob die Halle - wie der Kläger behauptet und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31.5.1983 - 4 C 16.79 -, DÖV 1984, 293, 294) erforderlich ist - für die in § 35 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB damaliger Fassung genannten Zwecke auch wirklich genutzt worden war.

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96
    Die Frage, ob die Änderung in diesem Sinne noch als unwesentlich angesehen werden konnte, war nicht quantitativ, sondern qualitativ danach zu beurteilen, ob die von der Nutzungsänderung ausgehenden Eingriffe die in Abs. 4 genannten öffentlichen Belange mehr als nur geringfügig verstärkt beeinträchtigen (BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 81.77 -, BVerwGE 61, 112, 114 f. = DVBl. 1981, 397).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96
    Richtig ist zwar, dass die Aufzählung des § 35 Abs. 3 BauGB mit dem Wort "insbesondere" beginnt und daher weitere, dort nicht ausdrücklich genannte Belange beeinträchtigt werden können (so das BVerwG in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 29.4.1994 - 1 C 30.62 -, BVerwGE 18, 247, 250/251).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96
    Soweit man dem Urteil des BVerwG vom 19.10.1966 (- IV C 16.66 -, BVerwGE 25, 161, 163) etwas anderes entnehmen könnte, ist dies durch die spätere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1977 - I A 88/76
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96
    Die dadurch verursachten Immissionen wirken deutlich mehr als nur geringfügig auf die in § 35 Abs. 4 BauGB genannten öffentlichen Belange ein (vgl. Senatsurt. v. 30.6.1977 - I OVG A 88/76 -, DÖV 1978, 219, 220).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1999 - 1 L 2065/96
    Denn eine (sogar) gewerbliche Nutzung eines Gebäudes, in dem sich zumindest vorübergehend Menschen aufhalten, stellt einen Vorgang grundsätzlich zu missbilligender Zersiedlung, d.h. Inanspruchnahme des Außenbereichs für außenbereichsfremde Zwecke dar (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.6.1977 - 4 C 37.75 -, BVerwGE 54, 73, 75 f).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 1 LA 239/10

    Bedeutung der "Beseitigung" i.S.d. § 89 Abs. 1 Nr. 4 NBauO als die vollständige

    Mit seinem dagegen gerichteten Zulassungsantrag macht der Kläger geltend, das angegriffene Urteil weiche von der Senatsentscheidung vom 21. Januar 1999 ( 1 L 2065/96 -) ab.

    Nach dem vom Kläger angeführten Senatsurteil vom 21. Januar 1999 (- 1 L 2065/96 -, BauR 1999, 882 ) darf zwar ein einheitliches Zwangsgeld nicht für mehrere unterschiedliche Anordnungen angedroht werden.

  • BVerwG, 13.12.2021 - 4 VR 2.21

    Verpflichtung zur Duldung der Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung auf

    Im Falle einer Zwangsgeldandrohung bedeutet das, dass für den Betroffenen erkennbar ist, für welchen Verstoß gegen welche einzelne Pflicht ein Zwangsgeld in welcher Höhe angedroht ist (vgl. u.a. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 - Buchholz 452.00 § 93 VAG Nr. 1 S. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 - BauR 1999, 882).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5403/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

    Eine einheitliche Zwangsgeldandrohung für mehrere Maßnahmen genügt diesen Anforderungen nicht, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 -, NVwZ-RR 1999, 493 f.
  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 124/20

    Formell und materiell rechtmäßige Festsetzung eines Zwangsgelds und Androhung

    Aufgrund des Bestimmtheitsgebots muss die Behörde dem Adressaten unmissverständlich und genau verdeutlichen, was ihm an Zwangsmaßnahmen droht, wenn er einer behördlichen Anordnung nicht oder nur unvollständig nachkommt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.01.1999 - 1 L 2065/96 - NVwZ-RR 1999, 493 - in juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2021 - 1 ME 136/21

    Bestimmtheit; Verwaltungsvollstreckung; Zwangsgeldandrohung

    Im Falle einer Zwangsgeldandrohung bedeutet dies, dass für den Betroffenen erkennbar ist, für welchen Verstoß gegen welche einzelne Pflicht ein Zwangsgeld in welcher Höhe angedroht ist (vgl. u.a. BVerwG, Gerichtsbescheid v. 26.6.1997 - 1 A 10.95 -, DVBl 1998, 230 = NVwZ 1998, 393 = juris Rn. 35; Senatsurt. v. 21.1.1999 - 1 L 2065/96 -, BRS 62 Nr. 114 = BauR 1999, 882 = juris Rn. 14).
  • VG Göttingen, 17.03.2005 - 4 A 20/03

    Ersatzvornahme; Kosten; Sanierung; Sanierungszielwert; Störerauswahl; Ölschaden

    Anders als im Falle der Androhung eines Zwangsgeldes beim Vorliegen unterschiedlicher Anordnungen im Bauordnungsrecht (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 21.1.1999, NVwZ-RR 1999, S. 493, 494) müssen die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme nicht für jede einzelne im Rahmen einer Bodensanierung angeordnete Teilmaßnahme angegeben werden.
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5394/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

    Eine einheitliche Zwangsgeldandrohung für mehrere Maßnahmen genügt diesen Anforderungen nicht, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 -, NVwZ-RR 1999, 493 f.
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

    Eine einheitliche Zwangsgeldandrohung für mehrere Maßnahmen genügt diesen Anforderungen nicht, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 -, NVwZ-RR 1999, 493 f.
  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 8.21

    Duldung von Vorarbeiten zur Erstellung der für die Planfeststellung benötigten

    Im Falle einer Zwangsgeldandrohung bedeutet das, dass für den Betroffenen erkennbar ist, für welchen Verstoß gegen welche einzelne Pflicht ein Zwangsgeld in welcher Höhe angedroht ist (vgl. u.a. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 - NVwZ 1998, 393 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 - BRS 62 Nr. 114 S. 502).
  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2003 - 14 L 1779/03

    Androhung eines weiteren Zwangsgeldes nach der Festsetzung und Beitreibung des

    Zu den Anforderungen vgl.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 1 L 2065/96 -, NVwZ-RR 1999, 493, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Juni 1997 - 3 M 115/96 -, NVwZ 1997, 1027 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 1995 - 5 S 71/95 -, NVwZ-RR 1996, 612.
  • VG Stuttgart, 26.03.2002 - 6 K 371/02

    Sofortige Vollziehung einer Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung

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